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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | | Schlechte Nachrichten im Kampf gegen CETA | | | | | | | Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
gestern
hat das Europäische Parlament in Straßburg grünes Licht für das
europäisch-kanadische Abkommen CETA gegeben. Mit 408 zu 254 bei 33
Enthaltungen stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dafür. Damit kann das
Abkommen nun vorläufig in Kraft gesetzt werden. Am selben Tag entschied
das bayerische Verfassungsgericht über unser Volksbegehren „Nein zu
CETA!“. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger dürfen demnach nicht über
CETA abstimmen.
Diese beiden Nachrichten sind bitter für uns:
In den letzten drei Jahren haben wir eine riesige, internationale
Bewegung gegen unfaire Handelsabkommen aufgebaut. Doch trotz der
fundierten Kritik und dem überwältigenden Protest konnten wir keine
Mehrheit der Europaabgeordneten für unser Ziel gewinnen. Das
Gerichtsurteil verbaut uns außerdem den Weg CETA über ein Volksbegehren
zu verhindern. Wir sind uns sicher: Eine Mehrheit hätte gegen das
Abkommen gestimmt.
Trotz dieser Rückschläge ist CETA noch nicht durch,
denn rund 40 Parlamente der EU-Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.
Sagt nur eines davon „Nein!“, scheitert CETA und die vorläufige
Anwendung muss beendet werden. Bis die Ratifizierung in den EU-Staaten
beginnt, können allerdings noch Monate oder sogar Jahre vergehen. Weitere Fragen und Antworten zu den gestrigen Entscheidungen finden Sie in unserer aktuellen Meldung. | | | | | | | | Europas Chemieriesen klagen gegen Bienengift-Verbote | | | | | | | Europas Chemieriesen Bayer, BASF und Syngenta klagen vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission und drohen mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe.
Sie fordern die Aufhebung eines Teilverbots, das die EU-Kommission im
Jahr 2013 für einige besonders bienengefährliche Pestizide ausgesprochen
hat.
Es handelt sich dabei um sogenannte Neonicotinoide, die
bereits in sehr geringen Mengen eine dauerhafte Störung des zentralen
Nervensystems auslösen und zum Tod von Bienen und anderen Insekten
führen. 2008 starben innerhalb kurzer Zeit über 11.000
Bienenvölker am Oberrheingraben an giftigen Staubwolken, die bei der
Aussaat von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut entstanden waren.
Diesen
Mittwoch hat die entscheidende Phase des Verfahrens begonnen. Wenn das
Gericht den Chemiekonzernen recht gibt, werden nicht nur die Bienen den
extrem giftigen Stoffen wieder ausgesetzt, sondern es könnte auch in
Zukunft deutlich schwerer werden, umwelt- und gesundheitsschädliche
Pestizide zu verbieten. Das Gericht entscheidet letztlich darüber, ob
der Schutz von Umwelt und Mensch über den Profitinteressen von Konzernen
steht. | | | | | | | Mit herzlichen Grüßen, Ihr | | | | | | | | Harald Nestler Vorstand | | | | | | | | | Auf Ihren Beitrag kommt es an! | | | Unsere
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