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15.02.2017
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Schlechte Nachrichten im Kampf gegen CETA
Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

gestern hat das Europäische Parlament in Straßburg grünes Licht für das europäisch-kanadische Abkommen CETA gegeben. Mit 408 zu 254 bei 33 Enthaltungen stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dafür. Damit kann das Abkommen nun vorläufig in Kraft gesetzt werden. Am selben Tag entschied das bayerische Verfassungsgericht über unser Volksbegehren „Nein zu CETA!“. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger dürfen demnach nicht über CETA abstimmen.

Diese beiden Nachrichten sind bitter für uns: In den letzten drei Jahren haben wir eine riesige, internationale Bewegung gegen unfaire Handelsabkommen aufgebaut. Doch trotz der fundierten Kritik und dem überwältigenden Protest konnten wir keine Mehrheit der Europaabgeordneten für unser Ziel gewinnen. Das Gerichtsurteil verbaut uns außerdem den Weg CETA über ein Volksbegehren zu verhindern. Wir sind uns sicher: Eine Mehrheit hätte gegen das Abkommen gestimmt.

Trotz dieser Rückschläge ist CETA noch nicht durch, denn rund 40 Parlamente der EU-Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen. Sagt nur eines davon „Nein!“, scheitert CETA und die vorläufige Anwendung muss beendet werden. Bis die Ratifizierung in den EU-Staaten beginnt, können allerdings noch Monate oder sogar Jahre vergehen.
 
Weitere Fragen und Antworten zu den gestrigen Entscheidungen finden Sie in unserer aktuellen Meldung.
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Europas Chemieriesen klagen gegen Bienengift-Verbote
Europas Chemieriesen Bayer, BASF und Syngenta klagen vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission und drohen mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Sie fordern die Aufhebung eines Teilverbots, das die EU-Kommission im Jahr 2013 für einige besonders bienengefährliche Pestizide ausgesprochen hat.

Es handelt sich dabei um sogenannte Neonicotinoide, die bereits in sehr geringen Mengen eine dauerhafte Störung des zentralen Nervensystems auslösen und zum Tod von Bienen und anderen Insekten führen. 2008 starben innerhalb kurzer Zeit über 11.000 Bienenvölker am Oberrheingraben an giftigen Staubwolken, die bei der Aussaat von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut entstanden waren.

Diesen Mittwoch hat die entscheidende Phase des Verfahrens begonnen. Wenn das Gericht den Chemiekonzernen recht gibt, werden nicht nur die Bienen den extrem giftigen Stoffen wieder ausgesetzt, sondern es könnte auch in Zukunft deutlich schwerer werden, umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide zu verbieten. Das Gericht entscheidet letztlich darüber, ob der Schutz von Umwelt und Mensch über den Profitinteressen von Konzernen steht.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr
Publicare Marketing Communications GmbH
Harald Nestler
Vorstand
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